Das Erstellen von Jahresabschlüssen wird oft als mühsame Aufgabe betrachtet, die in einem Dickicht von Zahlen endet. Dennoch sind sie für die Bewertung und Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens durch Finanzinstitute und Geldgeber unverzichtbar. In Anbetracht dessen bieten unsere Experten im Bereich der Jahresabschlusserstellung eine umfassende Beratung und Durchführung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen an. Unser Hauptziel besteht dabei darin, akkurate Finanzberichte zu garantieren, die nicht nur den gesetzlichen Vorschriften genügen, sondern zudem eine sichere Grundlage für Ihren langfristigen unternehmerischen Erfolg dienen.
Konkret bieten wir folgende Leistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung:
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Spezialgebiet von Steuerberaterin Iris Ntanelis ist das Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, die Betreuung von kleinen bis mittelständischen Unternehmen sowie das Recht der Besteuerung von Immobilien.
Spezialgebiet von Herrn Dipl.-Kfm. Alfons Schuster ist das Einkommensteuerrecht sowie das Recht der Besteuerung von Freiberuflern, insbesondere Ärzten und Zahnärzten.