Das neue Erbschaftsteuerrecht stellt besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, damit der Rechtsnachfolger eines Gesellschafters Steuervergünstigungen erhält. Dies gilt insbesondere für die Verträge von Kapitalgesellschaften. Aber auch außersteuerliche Gesichtspunkte erfordern eine sorgfältige Abfassung des Gesellschaftsvertrages, damit es im Erbfall nicht zu Streit und Wertvernichtung kommt.
Manche Rechtsformen sind nachfolgegünstig, andere nicht. Beispielsweise ist es bei Personengesellschaften, auch der GmbH & Co. KG, leichter, in den Genuss erbschaftsteuerlicher Vergünstigungen zu kommen.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Umwandlung von einer Rechtsform in die andere.
Viele denken beim Erbfall nur an die Gefahr der Erbschaftsteuer, geradezu katastrophal kann sich aber die Einkommensteuer auswirken. Viele denken nicht daran, dass manche Testamentskonstruktionen dazu führen können, dass stille Reserven aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass der Erbe nicht nur Erbschaftsteuer zahlen muss, sondern auch Einkommensteuer, in Extremfällen bis zu 50 Prozent des Wertes des geerbten Unternehmens.
Dem beugen wir durch maßgeschneiderte Testamentslösungen vor, häufig können wir aber auch im Erbfall noch Hilfe bringen, vor allem wenn wir frühzeitig konsultiert werden.
Der Erbfall des Unternehmers ist für das Unternehmen ein Stresstest, wenn nicht vorgebeugt wird.
Wir gehen mit Ihnen die „Baustellen“ im Einzelnen durch: Gesellschaftsverträge, Vertretungsregelungen, Eheverträge, Verträge zu Gunsten Dritter, Pflichtteilsverzichtsverträge und natürlich das Testament.
Natürlich bieten wir dann auch an, die Erben im Erbfall zu vertreten und zu beraten.
Spezialgebiet von Rechtsanwältin Carolin Gröger ist die prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Außerdem betreut sie unsere Mandanten vor allem bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.