Kanzlei Groll, Gross & Steiner in München.

Nachlassbetreuung.

Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker betreuen wir den Nachlass im Sinne des Erblassers und seiner Familie

Wir bieten unseren Mandanten an, für sie im Fall der Fälle als Testamentsvollstrecker zur Verfügung zu stehen. Hierbei geht es nicht um Bevormundung der Erben, sondern um die optimale Betreuung des Nachlasses und der Erben.

Wir kümmern uns um die Abwicklung aller Formalitäten und steuerlichen Pflichten

Auch ohne Testamentsvollstreckung können uns Erben mit der Komplett-Betreuung des Nachlasses, insbesondere der Abwicklung aller Formalitäten und der steuerlichen Pflichten, beauftragen.

Besonders gerne nehmen dies Mandanten in Anspruch, die in Rechtsdingen unerfahren sind, weit weg wohnen oder wegen vorgerückten Alters mit alldem besondere Schwierigkeiten haben.

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Rechtsanwältin
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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Steiner Prannerstraße 6
80333 München